Wärmedämmung
Die Wärmedämmung von Gebäuden zur Einsparung von Heizenergie hat in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten. Insbesondere auch deshalb, weil zeitgleich gesetzliche Vorschriften zur Wärmedämmung von Gebäuden beschlossen wurden.
Die erste Fassung der Energieeinsparverordnung ist im Jahr 2002 in Kraft getreten und seitdem sind mehrere Novellierungen erfolgt. Derzeit gültig ist die EnEV 2009 und die nächste Novellierung ist für das Jahr 2012 vorgesehen.
Man unterscheidet Außen-, Innen- und Kerndämmung. In weiten Teilen Deutschlands ist der einschalige Wandaufbau aus tragenden und wärmedämmenden Baustoffen wie zum Beispiel Ziegel oder Bims- und Porenbeton gängig. In Verbindung mit Kalksandstein oder schlecht dämmenden anderen Bausteinen wird eine zweischalige Wand mit vorgesetzter Dämmschicht zu einer geschickten Kombination von Statik, Schallschutz, Wärmespeicherung und Wärmedämmung.
In manchen Fällen ist eine Außendämmung nicht möglich oder nicht gewünscht. So kann man bei Lehmaußenwänden in Fachwerkhäusern und Gebäuden, deren Außenfassade erhalten bleiben soll, auch nachträglich eine Innendämmung aufbringen.